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   KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6698
KG, 02.03.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
KG, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
KG, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 W 21/11 (https://dejure.org/2011,6698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPO
    Hotel-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig, wenn Gegner das Fehlen eines Pools nicht glaubhaft macht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Hotel ohne Pool

    § 12 Abs 2 UWG, § 920 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO
    Wettbewerbsverstoß: Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen fehlender Glaubhaftmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 936; ZPO § 920 Abs. 2
    Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren bei fehlender Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Reklame mit Werbebanner für Hotel mit Pool zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung für Hotel mit Swimmingpool nicht irreführend

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit nicht vorhandenen Swimmingpools

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 287 (Ls.)
  • K&R 2011, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
    Soweit in Fällen unzureichend bleibender eigener Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs durch einen nach allgemeinen Grundsätzen noch selbst mit der Glaubhaftmachungslast belegten Antragsteller allerdings recht verbreitet angenommen wird, dass statt einer Zurückweisung (jedenfalls bei ausstehender Anhörung) im Zweifel zu terminieren sei (siehe mit Nuancen im Detail beispielsweise KG, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11, juris; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2020, Kap. 54 Rn. 43; Walker/Kessen , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, § 920 Rn. 26; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 35. Aufl. 2024, Vorbem zu §§ 916 ff. Rn. 6a; offen OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. September 2019 - 6 W 81/19, juris), können die Grenzen dieser eher strengen Lesart dahinstehen (siehe dazu zurückhaltend etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 15 W 2/23, n.v. [Schlüssigkeit] und vom 6. August 2020 - 15 W 34/29 [zumutbare weitere Darlegungen]).
  • KG, 22.02.2023 - 5 U 50/21

    Matratzen "auf Lager"

    Da damit die Frage der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin unstreitig und nicht glaubhaftmachungsbedürftig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 - 5 W 21/11 -, Rn. 6, juris), kommt es auf die nähere Untersuchung der Frage, auf welche Weise und inwieweit es möglich ist, das Suchergebnis einer Suchmaschine durch Gestaltung des Quelltextes zu beeinflussen, nicht an.
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